Häufig gestellte Fragen zum Zutrittsbeschränkungen an Schulen im Burgenlandkreis

Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Durchführung der Tests
Im Burgenlandkreis werden die Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Einverständniserklärung vorliegt, bis zu dreimal wöchentlich in der Schule auf eine Covid-Infektion getestet. Die Möglichkeit, stattdessen einen Schnelltest zu Hause durchzuführen oder eine Testung in einer ärztlichen Praxis oder Apotheke durchführen zu lassen, besteht derzeit nicht.

 

Der Burgenlandkreis reagiert mit den Testungen auf die sehr hohen Fallzahlen im Landkreis. Die Elfte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes sieht Schulschließungen ab einer 7-Tages Inzidenz von 200 vor, welche über einen Zeitraum von 3 Tagen andauert. Der Burgenlandkreis hat aktuell eine Inzidenz von 345,55 (Stand: 11.04). Trotzdem möchten wir die Schulen so lange wie möglich geöffnet lassen. Wir wissen, wie wichtig ein verlässlicher Schulbetrieb für viele Kinder und Jugendliche, aber natürlich auch für Sie als Eltern und Sorgeberechtigte ist!

 

Damit dies möglich ist, hat der Burgenlandkreis in Absprache mit der Landesregierung eine Teststrategie erarbeitet. Unter medizinischer Begleitung durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Halle/S. wird jetzt an den Schulen im Burgenlandkreis bis zu dreimal in der Schulwoche einen Schnelltest durchgeführt. Wir sind sehr froh, dass wir diese Regelung für den Burgenlandkreis erwirken konnten und die Schulen geöffnet bleiben.

 

Alle derzeit zur Verfügung stehenden Tests werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sorgfältig geprüft und zugelassen. In den Schulen des Burgenlandkreises werden aktuell die Schnelltests MEDsan® SARS-CoV-2 Ag Duo eingesetzt, sogenannte „Lollitests“. Diese Tests wurden gewählt, weil sie besonders einfach in der Handhabung sind. Sie sind jedoch im Moment noch nicht für den Privatgebrauch zugelassen, sondern müssen in einem „professionellem Umfeld“ verwendet wer- den, damit eine korrekte Handhabung erfolgt. Dies ist in der Schule gegeben, wo die Testung unter Aufsicht der geschulten Lehrkräfte erfolgt.

 

Das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Halle an der Saale steht allen Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern und Sorgeberechtigten und den Lehrkräften als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei allen Fragen hinsichtlich der Sicherheit der Tests und des Testverfahrens können Sie sich an Herrn Prof. Dr. Frese wenden. Das Institut steht Ihnen für den Zeitraum des Modellversuches bis zum 16. April unter der Telefon- nummer 0345/ 5574237 täglich von 8 Uhr bis 11 Uhr und von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr oder unter Adresse Perspektive-21@uk-halle.de zur Verfügung.

 

Die Rechtsgrundlage für die Teststrategie im Burgenlandkreis ist § 28a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes. Danach können notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Landkreise getroffen werden. Zudem hat die Landesregierung in § 13 der Elften Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-An- halt die Landkreise ermächtigt, hierzu eigene Verordnungen zu erlassen. Das ist mit der Verordnung zur Änderung der Dritten Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises geschehen.
Bei Veränderungen der Coronalage im Burgenlandkreis erhalten Sie aktuelle Informati- onen auf der Coronasonderseite des Landkreises.


Belastung der Schülerinnen und Schüler durch die Testung
Verschiedentlich wurde die Sorge geäußert, dass die Kinder und Jugendlichen durch die Teilnahme an den Testungen psychisch belastet werden. Ich verstehe gut, dass diese Situation auch bei einer sensiblen Begleitung für die Kinder und Jugendlichen belastend sein kann. Die Testung ermöglicht es dem Burgenlandkreis aktuell, die Schulen trotz hoher Inzidenzzahlen geöffnet zu halten. Wir gehen davon aus, dass es für die Kinder und Jugendlichen und auch für die Eltern und Sorgeberechtigten eine größere psychische Belastung darstellt, wenn die Schulen geschlossen werden. Die regelmäßigen Testungen sind somit aus unserer Sicht die deutlich bessere Alternative. Es geht um die Gesundheit Ihrer Kinder.
Ich bitte auch zu bedenken, welche Folgen es für Kinder und Jugendliche haben kann, wenn die Teilnahme an der Testung freiwillig ist und sie ohne eine Testteilnahme den Unterricht besuchen: Wenn in einem solchen Fall im Umfeld der Schule ein Corona-Fall auftritt, besteht leider die große Gefahr, dass nicht getesteten Schülerinnen und Schüler in der Klasse beschuldigt werden, die Infektion übertragen zu haben. Das kann auch pas- sieren, wenn diese Behauptung keinerlei Grundlage hat und stellt eine große Belastung für die Kinder und Jugendlichen dar.


Verfahren bei einem positiven Testergebnis
Bei einem positiven Testergebnis muss die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler von der Klasse getrennt werden und von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Ältere Kinder und Jugendliche können auch selbstständig nach Hause gehen, in diesem Fall sollte aber nach Möglichkeit ein Ansprechpartner Zuhause sein um auf Fragen, Ängste und Sorgen eingehen zu können. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) beziehungsweise die Schülerbeförderung soll vermieden werden, damit nicht weitere Personen angesteckt werden.

 

Die Lehrerinnen und Lehrer wurden angehalten, im Falle einer positiven Testung sensibel zu reagieren und eine Ansprechperson und einen geschützten Raum zur Verfügung zu stellen, um die Zeit bis zum Eintreffen der Eltern zu überbrücken.

 

Datenschutz
Die Schulen verarbeiten das Testergebnis ausschließlich für den schulischen Zweck der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts; eine Übermittlung an Dritte findet, mit Ausnahme der unverzüglichen Meldung positiver Fälle an das zuständige Gesundheitsamt, nicht statt. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit.a DS-GVO, das heißt die Ihnen vorliegende „Einwilligungserklärung zur Durchführung ei- nes Antigen-Tests“. Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten an die Gesund- heitsbehörde ist das Bestehen gesetzlicher Meldepflichten nach Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. §§ 6, 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

 

Da die Tests in der Klasse durchgeführt werden und die Kinder bei einem positiven Ergebnis von der Klasse getrennt und durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten abgeholt werden müssen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Testergebnis im Klassenverband oder in der Schulgemeinschaft bekannt wird. Ein Fernbleiben eines Kindes könnte in der derzeitigen Situation jedoch ebenfalls zur Spekulationen führen. Die Lehrerinnen und Lehrer wurden angewiesen, die Testungen einfühlsam zu begleiten und insbesondere bei positiven Ergebnissen sensibel zu reagieren.

 

Haftung im Rahmen der Testung
Die verwendeten Tests sind in der Handhabung sehr einfach und sicher. Für alles was in der Schule passiert, gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der öffentlichen Hand. Hier insbesondere die für den öffentlichen Gesundheitsdienst.


Organisation des Distanzunterrichtes
Eltern und Sorgeberechtigte können weiterhin entscheiden, dass ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll. In diesem Fall kann das Kind im Distanzunterricht beschult werden, sofern die Organisation des Distanzunterrichtes durch die Schulen geleistet werden kann. Gleiches gilt für Durchführung von Leistungserhebungen. Bitte sprechen Sie die Schule bzw. die Lehrkräfte Ihres Kindes an damit eine gute individuelle Lösung gefunden werden kann.

 

Pflicht zum Tragen von Masken
Durch die Zutrittsbeschränkungen wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zuvor negativ auf Corona getestet wurden. Die Pflicht zum Tragen von Masken gilt jedoch weiterhin. Denn der Test ist zwar aktuell die beste Möglichkeit, die Gefahren einer Ansteckung zu minimieren. Trotzdem stellt er nur eine Momentaufnahme dar. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e. V.) hat in seiner Pressemitteilung vom 12.11.2020 darauf hingewiesen, dass das Tragen von Masken nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen keine gesundheitliche Gefahr für Kinder darstellt.

 

Unterstützung bei psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen
Die aktuelle Situation kann für Kinder und Jugendliche und ihre Familien eine große Belastung sein. An folgenden Stellen können sich Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien Unterstützung holen:

 

Ansprechpartner in der Schule wie Schulsozialarbeitende, Vertrauenslehrer oder schulpsychologischer Dienst
Jugendberatungsstellen im Burgenlandkreis (Tel.: Naumburg: 0160-93870336; Weißenfels: 0160-93843225; Zeitz: 0160-93806999)


 Lebens- und Familienberatungsstellen
 Kinder- und Jugendärzte
 Sozialpsychatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
 Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon und Elterntelefon

Angaben zum Infektionsschutz - Gesundheitsfragebogen (August 21.08.2020)

Hier finden Sie das aktuelle Formular zur Erklärung von "Angaben gemäß Nr. 3 und Nr. 9.2 des Rahmenplans für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schule im Land Sachsen-Anhalt wärend der Corona-Pandemie".


Herunterladen: Angaben_zum_Coronaschutz_08_2020.pdf

Schnupfenpapier

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Schülerinnen und Schülern unter 10 Jahrten an den öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt.

 

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